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Allgemeines und Technik - Tagfahrlicht für Oldtimerfahrzeuge


Das sogenannte "Tagfahrlicht" besteht aus zwei nach vorne gerichteten, weissen Leuchten, welche das Fahrzeug leichter erkennbar machen, wenn es bei Tageslicht fährt. Das Nachrüsten von Tagfahrlichtern an einem Fahrzeug ist keine melde- und prüfpflichtige, technische Änderung. Es braucht keine Nachprüfung im Strassenverkehrsamt.


Generell gilt für Fahrzeuge, erstmals zugelassen vor dem 01.01.1970, dass diese vom Fahren mit Licht am Tag befreit sind!


Fahrzeuge welche nach dem 01.01.1970 erstmals zugelassen worden sind, müssen am Tag mit Abblendlicht betrieben werden - eine Nachrüstung von Tachfahrlicht-Leuchten wird unsererseits nicht empfohlen! Einerseits sind diese Leuchten unschön, andererseits kann es vorkommen, dass das Strassenverkehrsamt einem den Code 180 (Zulassung Veteran) entzieht wegen dieser nicht originalen Anbaute/Umbaute.

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