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Allgemeines und Technik - Abgaswartung und -Test für Oldtimerfahrzeuge


Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 01.01.1976 sind vom wiederkehrenden Abgastest befreit, müssen aber gewisse Werte trotzdem erfüllen!
Fahrzeuge mit einer ersten Inverkehrssetzung vor dem 01.01.1976, also befreit von der Test-Pflicht,  müssen bei der Standmessung (wird normalerweise geprüft bei der MFK-Prüfung) folgende Werte zwingend erfüllen:

  • CO unter 4,5% (Gemischeinstellung)

  • HC unter 1800ppm (Indikator für verbranntes Oel im Abgas)

Ausserdem muss die Leerlaufdrehzahl bei einem 4-Zylinder Motor um 8 - 900 U/min. und bei einem 6- oder 8-Zylinder Motor um 7 - 800 U/min liegen. Leichte Abweichungen werden meist akzeptiert von den Prüfstellen. Der Intervall der Wartungspflicht ist im Abgaswartungsdokument ersichtlich. Grundsätzlich gilt:

  • Fahrzeuge ohne Katalysator: alle 12 Monate

  • Fahrzeuge mit Katalysator und Dieselfahrzeuge: alle 24 Monate

Zudem gilt, dass der Test jeweils bis zum Ende des 12. oder 24. Monats Gültigkeit hat. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Modernere Fahrzeuge ab Baujahr 01.01.2013, jeweils versehen mit OBD (on-board-diagnose), ist kein Abgastest mehr nötig. Diese Fahrzeuge weisen den Fahrer durch Aufleuchten einer gelben Warnleuchte am Armaturenbrett darauf hin, wenn ein Fehler im Motormanagement bzw. bei den Abgaswerten vorliegt.

Sollte so ein Fehler angezeigt werden, muss der Halter das Fahrzeug innert Monatsfrist überprüften und reparieren lassen.

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