Allgemeine Geschäftsbedingungen
# Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte (nachfolgend gemeinsam "Dienstleistungen") von Classic Car Connection AG (nachfolgend "CCC"). Als Kunde wird jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft bezeichnet, welche mit CCC einen Vertrag abgeschlossen hat.
1. Geltungsbereich
Die AGB gelten für alle Dienstleistungen, welche CCC erbringt. Die übrigen Vertragsbestimmungen, wie schriftliche Individualvereinbarungen, Leistungsbeschreibungen, Service Level Agreements, usw. unterliegen im Falle von Widersprüchen den AGB. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird auf dem Internet unter www.classiccarconnection.ch publiziert.
Eine Ausgabe in Papierform kann jederzeit bei CCC bezogen werden.2. Leistungen von CCC
Die CCC setzt alles daran, seinen Kunden eine erstklassige Dienstleitung anzubieten. Die CCC verfügt über erfahrenes Fachpersonal und führt sämtliche Arbeiten nach bestem Wissen aus.
Die CCC gewährt auf alle ausgeführten Arbeiten eine Garantie von 1 Jahr (auf die Reparatur und die dafür verwendete Neuteile). Die Garantie erstreckt sich ausdrücklich nur auf defekte Teile und deren Ersatz. Die Gewährleistung erlischt, wenn unsachgemässe Verwendung, Pflege oder Wartung angenommen werden muss. Ebenfalls erlischt ein Garantieanspruch, wenn obgleich ein Mangel vorliegt oder vermutet werden kann, das Fahrzeug/die Komponente weiter verwendet wird und nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung getroffen werden. Die Gewährleistungspflicht der CCC erlischt ausserdem sofort, wenn der Besitzer oder Dritte ohne Zustimmung der CCC das Fahrzeug/die Komponente bearbeiten, abändern, zerlegen oder instand setzen. Die CCC garantiert kein unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren ihrer Dienstleistungen und kann nicht für offerierte oder sonst wie zugesprochene Bearbeitungskapazitäten belangt werden. Zur Vertragserfüllung kann CCC jederzeit Dritte beiziehen. Die Haftung für Vermögens- und Folgeschäden ist - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Für von Dritten erbrachte Leistungen ist CCC nicht haftbar.3. Offerten
Die CCC erstellt auf Anfrage Offerten für Reparatur- und Restaurationsarbeiten. Die von CCC offerierten Arbeiten und Dienstleistungen basieren auf den der CCC zum Zeitpunkt der Offerte zur Verfügung stehenden Kenntnisse, Angaben und Daten und werden nach bestem Wissen erstellt. Es ist oftmals auch für Spezialisten nicht möglich, allfällige versteckte Mängel im Voraus festzustellen oder deren Tragweite einzuschätzen. Offerten der CCC sind deshalb in Bezug auf Kosten wie auch auf Bearbeitungsdauer als Einschätzung zu verstehen und haben keinerlei Anspruch auf Absolutheit.4. Auftragserteilung, Rücktrittsrecht und Vertragserfüllung
Aufträge sind schriftlich zu erteilen bzw. werden von CCC schriftlich bestätigt. Ein Rückzug des Auftrages durch den Auftraggeber ist nur unter vollständiger Begleichung aller bis dahin entstandenen Kosten möglich und auch dann nur aus Gründen höherer Gewalt. Als höhere Gewalt gelten alle von den Vertragspartnern nicht beeinflussbaren Ereignisse oder Umstände, welche auf die Vertragserfüllung einwirken und trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abgewendet werden können. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen und der Kunde hat kein Rücktrittsrecht aufgrund von Lieferverzögerungen. Sowohl bei Reparatur- als auch Wartungsarbeiten von Oldtimern ist die zeitliche Erbringung oftmals abhängig von der Ersatzteilversorgung und steht somit nicht immer in der Macht der CCC.5. Projektänderungen / Unvorhergesehenes
Allfällige unvorhersehbare Befunde, zusätzliche Kundenwünsche und andere von der ursprünglichen Offerte abweichende Aufwände werden mit dem Kunden mündlich oder schriftlich vereinbart. Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich die schriftliche Form verlangt, gelten auch mündliche Aufträge vollumfänglich.
Alle nicht in der Offerte enthaltenen, jedoch im Zuge der Arbeiten allenfalls zusätzlich notwendigen Arbeiten und Ersatzteile gelten als unvorhergesehen und werden in Regie ausgeführt/verbaut und zusammen mit der Schlussabrechnung verrechnet. Die CCC erstellt detaillierte Arbeits- und Materialrapporte, welche dem Kunden auf Wunsch in Kopie ausgehändigt werden.6. Zahlungsbedingungen
Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung des in Rechnung gestellten Betrages innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum. Innert der Zahlungsfrist kann der Kunde schriftlich und begründet Einwände gegen die Rechnung erheben. Danach gilt die Rechnung als vorbehaltlos anerkannt. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innert Frist nach, so gerät er mit Ablauf derselben ohne weitere Mahnung in Verzug und hat Verzugszinsen von 6 % zu bezahlen. CCC ist berechtigt, pro Mahnung mindestens CHF 30.00 sowie allfällige Einlagerungskosten nach Aufwand in Rechnung zu stellen. Weitere Gebühren bleiben vorbehalten. Bleibt die Zahlung bis zum Ablauf der Zahlungsfrist aus, ist CCC berechtigt, sämtliche Dienstleistungen an den Kunden ohne weitere Mitteilung einzustellen.7. Rechnungsstellung
Bei offerierten Aufträgen grösseren Umfangs stellt die CCC gestaffelte Rechnungen. 1/3 des offerierten Gesamtaufwandes wird bei Auftragserteilung bzw. Projektbeginn fällig. Anschliessend stellt CCC nach Fortschritt der Arbeiten und eingekauften Ersatzteilen/Materialien Akontorechnungen. Begleitend erhält der Auftraggeber jeweils einen Projektrapport über den aktuellen Stand der Arbeiten. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine Schlussabrechnung welche bei Ablieferung zur Zahlung fällig ist.8 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt generell schweizerisches Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten die aus Verträgen mit der CCC entstehen könnten ist 9620 Lichtensteig/SG.Classic Car Connection AG, Januar 2011