1. Geltungsbereich
Die AGB gelten für alle Dienstleistungen, welche CCC erbringt.
Die übrigen Vertragsbestimmungen, wie schriftliche Individualvereinbarungen,
Leistungsbeschreibungen, Service Level Agreements, usw. unterliegen
im Falle von Widersprüchen den AGB. Die jeweils aktuelle und
verbindliche Fassung der AGB wird auf dem Internet unter www.classiccarconnection.ch
publiziert.
Eine Ausgabe in Papierform kann jederzeit bei CCC bezogen werden.
2. Leistungen von CCC
Die CCC setzt alles daran, seinen Kunden eine erstklassige Dienstleitung
anzubieten. Die CCC verfügt über erfahrenes Fachpersonal
und führt sämtliche Arbeiten nach bestem Wissen aus.
Die CCC gewährt auf alle ausgeführten Arbeiten eine Garantie
von 1 Jahr (auf die Reparatur und die dafür verwendete Neuteile).
Die Garantie erstreckt sich ausdrücklich nur auf defekte Teile
und deren Ersatz. Die Gewährleistung erlischt, wenn unsachgemässe
Verwendung, Pflege oder Wartung angenommen werden muss. Ebenfalls
erlischt ein Garantieanspruch, wenn obgleich ein Mangel vorliegt oder
vermutet werden kann, das Fahrzeug/die Komponente weiter verwendet
wird und nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung
getroffen werden. Die Gewährleistungspflicht der CCC erlischt
ausserdem sofort, wenn der Besitzer oder Dritte ohne Zustimmung der
CCC das Fahrzeug/die Komponente bearbeiten, abändern, zerlegen
oder instand setzen. Die CCC garantiert kein unterbruchs- und störungsfreies
Funktionieren ihrer Dienstleistungen und kann nicht für offerierte
oder sonst wie zugesprochene Bearbeitungskapazitäten belangt
werden. Zur Vertragserfüllung kann CCC jederzeit Dritte beiziehen.
Die Haftung für Vermögens- und Folgeschäden ist - soweit
gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Für von Dritten erbrachte
Leistungen ist CCC nicht haftbar.
3. Offerten
Die CCC erstellt auf Anfrage Offerten für Reparatur- und Restaurationsarbeiten.
Die von CCC offerierten Arbeiten und Dienstleistungen basieren auf
den der CCC zum Zeitpunkt der Offerte zur Verfügung stehenden
Kenntnisse, Angaben und Daten und werden nach bestem Wissen erstellt.
Es ist oftmals auch für Spezialisten nicht möglich, allfällige
versteckte Mängel im Voraus festzustellen oder deren Tragweite
einzuschätzen. Offerten der CCC sind deshalb in Bezug auf Kosten
wie auch auf Bearbeitungsdauer als Einschätzung zu verstehen
und haben keinerlei Anspruch auf Absolutheit.
4. Auftragserteilung, Rücktrittsrecht und Vertragserfüllung
Aufträge sind schriftlich zu erteilen bzw. werden von CCC schriftlich
bestätigt. Ein Rückzug des Auftrages durch den Auftraggeber
ist nur unter vollständiger Begleichung aller bis dahin entstandenen
Kosten möglich und auch dann nur aus Gründen höherer
Gewalt. Als höhere Gewalt gelten alle von den Vertragspartnern
nicht beeinflussbaren Ereignisse oder Umstände, welche auf die
Vertragserfüllung einwirken und trotz Anwendung der gebotenen
Sorgfalt nicht abgewendet werden können. Schadensersatzansprüche
sind ausgeschlossen und der Kunde hat kein Rücktrittsrecht aufgrund
von Lieferverzögerungen. Sowohl bei Reparatur- als auch Wartungsarbeiten
von Oldtimern ist die zeitliche Erbringung oftmals abhängig von
der Ersatzteilversorgung und steht somit nicht immer in der Macht
der CCC.
5. Projektänderungen / Unvorhergesehenes
Allfällige unvorhersehbare Befunde, zusätzliche Kundenwünsche
und andere von der ursprünglichen Offerte abweichende Aufwände
werden mit dem Kunden mündlich oder schriftlich vereinbart. Sofern
der Auftraggeber nicht ausdrücklich die schriftliche Form verlangt,
gelten auch mündliche Aufträge vollumfänglich.
Alle nicht in der Offerte enthaltenen, jedoch im Zuge der Arbeiten
allenfalls zusätzlich notwendigen Arbeiten und Ersatzteile gelten
als unvorhergesehen und werden in Regie ausgeführt/verbaut und
zusammen mit der Schlussabrechnung verrechnet. Die CCC erstellt detaillierte
Arbeits- und Materialrapporte, welche dem Kunden auf Wunsch in Kopie
ausgehändigt werden.
6. Zahlungsbedingungen
Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung des in Rechnung gestellten
Betrages innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum. Innert der Zahlungsfrist
kann der Kunde schriftlich und begründet Einwände gegen
die Rechnung erheben. Danach gilt die Rechnung als vorbehaltlos anerkannt.
Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innert Frist nach, so
gerät er mit Ablauf derselben ohne weitere Mahnung in Verzug
und hat Verzugszinsen von 6 % zu bezahlen. CCC ist berechtigt, pro
Mahnung mindestens CHF 30.00 sowie allfällige Einlagerungskosten
nach Aufwand in Rechnung zu stellen. Weitere Gebühren bleiben
vorbehalten. Bleibt die Zahlung bis zum Ablauf der Zahlungsfrist aus,
ist CCC berechtigt, sämtliche Dienstleistungen an den Kunden
ohne weitere Mitteilung einzustellen.
7. Rechnungsstellung
Bei offerierten Aufträgen grösseren Umfangs stellt die CCC
gestaffelte Rechnungen. 1/3 des offerierten Gesamtaufwandes wird bei
Auftragserteilung bzw. Projektbeginn fällig. Anschliessend stellt
CCC nach Fortschritt der Arbeiten und eingekauften Ersatzteilen/Materialien
Akontorechnungen. Begleitend erhält der Auftraggeber jeweils
einen Projektrapport über den aktuellen Stand der Arbeiten. Nach
Abschluss der Arbeiten erfolgt eine Schlussabrechnung welche bei Ablieferung
zur Zahlung fällig ist.
8 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt generell schweizerisches Recht. Gerichtsstand für sämtliche
Streitigkeiten die aus Verträgen mit der CCC entstehen könnten
ist 9620 Lichtensteig/SG.